Page 45 - Tierschau Osnabrück Katalog 2024 Glandorf
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Jungzüchtervorführwettbewerb
Preisrichter: Christina Rüben
Richtbeginn: 12:20 Uhr
Zeiteinteilung Siegerauswahlen:
Jung: Klasse 31 - 33 ca. 13:00 Uhr
Mittel: Klasse 34 - 35 ca. 13:48 Uhr
Alt: Klasse 36 - 38 ca. 15:27 Uhr
Typtier Klasse 34 - 38 ca. 15:40 Uhr
Die Vergabe der Ehrenpreise erfolgt direkt nach dem Richten der Klassen.
Noch nicht gezahltes Nenngeld (5,00 €) ist am Schautag am Sprecherwagen zu entrichten.
Allgemeine Bestimmungen
1. Teilnahmeberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 5 bis 25 Jahren aus dem
Zuchtgebiet der Osnabrücker Herdbuch eG.
2. Zur Organisation der Veranstaltung werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden gem. DSGVO
elektronisch gespeichert und verarbeitet.
3. Jeder Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass Name, Wohnort und Geburtstag in Katalogen
und Siegerlisten veröffentlicht werden.
4. Jeder Teilnehmende kann ein bis einschließlich 7 Monate tragendes weibliches Tier vorstellen. Die Tiere
dürfen fertig geschoren sein.
5. Alle Tiere müssen aus einem leukosefreien Bestand stammen und IBR/IPV und BVD-unverdächtig sein.
6. Tiere mit Flechte werden von der Tierschau ausgeschlossen.
7. Für jeden Teilnehmenden ist ein Nenngeld von 5,00 € zu entrichten.
8. Jeder Betrieb hat die Ab- und Zugangsmeldungen innerhalb von 7 Tagen zu erledigen.
9. Den Anordnungen der Schauleitung, Veterinäraufsicht und Ordnern ist im Interesse einer ordnungsmäßigen
Abwicklung der Schau unbedingt Folge zu leisten.
10. Für Unfälle jeglicher Art kommen die Schauleitung oder deren Beauftrage nicht auf. Beschädigungen an
Tieren oder Erkrankungen derselben sowie Schäden, die durch Tiere verursacht werden, fallen den Aus-
stellern zur Last. In keinem Falle kommen der Veranstalter oder dessen Beauftragte für Beschädigungen
jeglicher Art auf.
11. Der Schauleitung bleibt es überlassen, die Klasseneinteilung entsprechend den Anmeldungen zu ändern.
12. Maßgeblich für die Zulassung sind die derzeit gültigen Veterinärbestimmungen.
13. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Störungen oder Ausfall der Schau infolge höherer Ge-
walt entstehen können.
14. Für alle Arten unserer Öffentlichkeitsarbeit (Print, Internet, etc.) werden während der Veranstaltung Fotos,
Videos und Audioaufnahmen erstellt, auf denen auch Teilnehmende zu sehen und zu hören sein können.
Mit seiner Anmeldung erklärt jeder Teilnehmende sein Einverständnis zu einer eventuellen Veröffentlichung.
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