Page 45 - Tierschau Osnabrück Katalog 2024 Glandorf
P. 45

Jungzüchtervorführwettbewerb




       Preisrichter:   Christina Rüben
       Richtbeginn:   12:20 Uhr

       Zeiteinteilung Siegerauswahlen:
       Jung:   Klasse  31 - 33   ca. 13:00 Uhr
       Mittel:   Klasse  34 - 35   ca. 13:48 Uhr
       Alt:   Klasse  36 - 38   ca. 15:27 Uhr
       Typtier   Klasse  34 - 38   ca. 15:40 Uhr

       Die Vergabe der Ehrenpreise erfolgt direkt nach dem Richten der Klassen.
       Noch nicht gezahltes Nenngeld (5,00 €) ist am Schautag am Sprecherwagen zu entrichten.

       Allgemeine Bestimmungen
       1.  Teilnahmeberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 5 bis 25 Jahren aus dem
         Zuchtgebiet der Osnabrücker Herdbuch eG.
       2.  Zur Organisation der Veranstaltung werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden gem. DSGVO
         elektronisch gespeichert und verarbeitet.
       3.  Jeder Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass Name, Wohnort und Geburtstag in Katalogen
         und Siegerlisten veröffentlicht werden.
       4.  Jeder Teilnehmende kann ein bis einschließlich 7 Monate tragendes weibliches Tier vorstellen. Die Tiere
         dürfen fertig geschoren sein.
       5.  Alle Tiere müssen aus einem leukosefreien Bestand stammen und IBR/IPV und BVD-unverdächtig sein.
       6.  Tiere mit Flechte werden von der Tierschau ausgeschlossen.
       7.  Für jeden Teilnehmenden ist ein Nenngeld von 5,00 € zu entrichten.
       8.  Jeder Betrieb hat die Ab- und Zugangsmeldungen innerhalb von 7 Tagen zu erledigen.
       9.  Den Anordnungen der Schauleitung, Veterinäraufsicht und Ordnern ist im Interesse einer ordnungsmäßigen
         Abwicklung der Schau unbedingt Folge zu leisten.
       10.  Für Unfälle jeglicher Art kommen die Schauleitung oder deren Beauftrage nicht auf. Beschädigungen an
         Tieren oder Erkrankungen derselben sowie Schäden, die durch Tiere verursacht werden, fallen den Aus-
         stellern zur Last. In keinem Falle kommen der Veranstalter oder dessen Beauftragte für Beschädigungen
         jeglicher Art auf.
       11.  Der Schauleitung bleibt es überlassen, die Klasseneinteilung entsprechend den Anmeldungen zu ändern.
       12.  Maßgeblich für die Zulassung sind die derzeit gültigen Veterinärbestimmungen.
       13.  Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Störungen oder Ausfall der Schau infolge höherer Ge-
         walt entstehen können.
       14.  Für alle Arten unserer Öffentlichkeitsarbeit (Print, Internet, etc.) werden während der Veranstaltung Fotos,
         Videos und Audioaufnahmen erstellt, auf denen auch Teilnehmende zu sehen und zu hören sein können.
         Mit seiner Anmeldung erklärt jeder Teilnehmende sein Einverständnis zu einer eventuellen Veröffentlichung.




                                         - 43 -
   40   41   42   43   44   45   46   47   48   49   50