Page 7 - Tierschau Osnabrück Katalog 2024 Glandorf
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Allgemeine Bestimmungen
1. Die Tierschau erstreckt sich auf Rinder und Ziegen.
2. Die Anmeldung gilt als verbindlich erst dann vollzogen, nachdem die Anmeldegebühr eingegangen ist.
3. Der Auftrieb der Tiere muss am Tierschautag um 9:00 Uhr beendet sein.
4. Es werden nur Tiere aus gesunden anerkannten Beständen zugelassen. Die Kühe müssen IBR/IPV, BVD und
ParaTB unverdächtig sein.
5. Maßgeblich für die Zulassung sind die gültigen Veterinärbestimmungen.
6. Der Schauleitung bleibt es überlassen, die Klasseneinteilungen entsprechend den Anmeldungen zu ändern.
7. Den Anordnungen der Schauleitung ist in jedem Falle Folge zu leisten. Es können Aussteller und Wärter sowie
andere Personen, die diese Anordnungen nicht befolgen, vom Platz gewiesen werden.
8. Für Unfälle jeglicher Art kommen die Schauleitung oder deren Auftraggeber nicht auf. Beschädigungen an Tieren
oder Erkrankungen derselben sowie Schäden, die durch Tiere verursacht werden, fallen den Ausstellern zur
Last. In keinem Falle kommen der Veranstalter oder dessen Beauftragte für Beschädigungen jeglicher Art auf.
9. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Störungen oder Ausfall der Schau infolge höherer Gewalt
entstehen können.
10. Für die Veranstaltung werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden gem. DSGVO elektronisch gespei-
chert.
11. Jeder Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name, der Wohnort und ggf. sein Geburtstag
in Katalogen und Siegerlisten veröffentlicht werden.
12. Für alle Arten unserer Öffentlichkeitsarbeit (Print, Internet, etc.) werden während der Veranstaltung Fotos, Vi-
deos und Audioaufnahmen erstellt, auf denen auch Teilnehmende zu sehen und zu hören sein können. Mit
seiner Anmeldung erklärt jeder Teilnehmende sein Einverständnis zu einer eventuellen Veröffentlichung.
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